Brände wahrnehmen, melden und bekämpfen
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR V3a.2 “Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten” und ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) überarbeitet und legen jetzt auch die Belange von Beschäftigten mit Behinderungen in den Fokus.
Für das schnelle und zielgerichtete Handeln im Falle eines Brandes sind konkrete technische und organisatorische Maßnahmen seitens des Arbeitgebers festgelegt, wobei je nach Ausmaß der Behinderung der betroffenen Mitarbeiter insbesondere auf Wahrnehmbarkeit, Erkennbarkeit, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen zu achten ist.… mehr “Brandschutz für Mitarbeiter mit Behinderung: Technische Regeln für Arbeitsstätten erweitert”