Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Entgeltfortzahlung bei Quarantäne +++
Erkrankt ein Arbeitnehmer und wird wegen seiner Kopf- und Magenschmerzen von der Behörde sogar in Quarantäne geschickt, ist dessen Entgeltfortzahlungsanspruch nicht ausgeschlossen. Der infektionsschutzrechtliche Entschädigungsanspruch greife nach Auskunft der ARAG Experten nur bei entsprechendem Ansteckungs- und Krankheitsverdacht (Arbeitsgericht Aachen, Az.: 1 Ca 3196/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des ArbG Aachen.… mehr “ARAG Recht schnell…”