R+V-Infocenter: Bei einem Unfall haftet oft der Autofahrer
Wiesbaden, 11. Februar 2021. Schnee, Matsch und Glatteis: Die Räum- und Streudienste sind im Moment im Dauereinsatz. Autofahrer dürfen die sperrigen Fahrzeuge überholen – ein grundsätzliches Verbot gibt es nicht. Doch bei einem Unfall haftet oft der Autofahrer, warnt das R+V-Infocenter.
Sonderregeln für Arbeitsfahrzeuge
Räumfahrzeuge haben Sonderrechte im Straßenverkehr. “Arbeitsfahrzeuge mit rot-weißen Warnmarkierungen dürfen auf allen Straßen auf jeder Straßenseite und in alle Richtungen fahren.… mehr “Räumfahrzeuge überholen: erlaubt, aber gefährlich”